Stand: Mai 2012
§ A. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
§ A1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MedienStar Gesellschaft mit beschränkter Haftung (nachfolgend MedienStar GmbH oder neubaustar.de) als Betreiber des Internet-Netzwerkes neubaustar.de) legt die Zusammenarbeit mit Interessenten für Wohn-Immobilien fest, die auf die Internet-Seiten des Neubaustar-Netzwerkes der MedienStar GmbH zugreifen, um sich über das dortige Angebot von Wohn-Immobilien zum Kauf oder auch zur Miete zu informieren.
Dabei gelten jeweils die aktuellen AGB, wie sie auf der Website von neubaustar.de veröffentlicht sind. Die MedienStar GmbH behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit anzupassen.
§ B. Der Leistungsumfang des Netzwerkes von neubaustar.de
§ B1. Die MedienStar GmbH ermöglicht einer unbeschränkten Anzahl von gewerblichen und nicht gewerblichen Immobilien-Anbietern, ihr Immobilien-Angebot auf den Seiten des neubaustar.de -Netzwerkes zu präsentieren und stellt diese in eine Datenbank des Portals ein. Interessenten erhalten, abgesehen von den orts- und anbieterüblichen Internetverbindungskosten, Zugriff auf diese Datenbank und können durch die Eingabe verschiedener Suchkriterien zielgerichtet auf die Angebote in der Datenbank kostenfrei zugreifen. Um einen möglichen Treffer der Suchanfrage zu gewährleisten, behält sich die MedienStar GmbH vor, im Falle einer zu größeren Anzahl von Treffern aufgrund unzureichender Eingrenzung der Suchanfrage die möglicherweise passenden Angebote auszuwählen bzw. zu optimieren.
§ B2. Interessenten können Suchanfragen unter Angabe einer E-Mail-Adresse bei neubaustar.de speichern. Passende Suchergebnisse werden regelmäßig an diese E-Mail-Adresse versendet. Die MedienStar GmbH behält sich vor, gespeicherte Suchanfragen zu löschen, deren E-Mail-Adresse nicht erreichbar ist oder offensichtlich einem anderen Zeck dienen. Die Immobilien-Interessenten können auf den Internet-Seiten des neubaustar.de-Netzwerkes von der MedienStar GmbH ihren Namen und E-Mail-Adresse mit ihren Auswahlkriterien für ein gewünschtes Objekt in einer Datenbank hinterlegen. Die Anbieter, Privatleute, Makler und Bauträger können auf diese Datenbank zugreifen und den Immobilien-Interessenten Angebote direkt zuleiten. Die Daten werden auf Wunsch der Interessenten jederzeit wieder gelöscht.
§ B3. Die MedienStar GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass die Immobilienangebote der Anbieter für die Interessenten im Falle des Kaufvertragsabschlusses provisionspflichtig sein können.
§ C. Haftung
§ C1. Die MedienStar GmbH gibt lediglich die von den Anbietern erhaltenen Informationen auf den Seiten des neubaustar.de -Netzwerkes wieder, ohne diese im einzelnen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Daher schließt die MedienStar GmbH jegliche Haftung für die Richtigkeit der auf den Seiten des neubaustar.de -Netzwerkes dargestellten Informationen aus. Die MedienStar GmbH haftet insbesondere nicht für Marken- oder Urheberverletzungen, die durch Informationen von Anbietern im Rahmen ihrer Anzeigen entstehen.
§ C2. Die MedienStar GmbH wird ausdrücklich nicht selbst als Anbieter tätig, sondern bietet lediglich mit den Seiten des neubaustar.de-Netzwerkes eine Plattform, auf der gewerbliche Anbieter Interessenten Angebote für den Abschluss eines Kaufvertrages mit Wohnungseigentümern vermitteln können.
§ D. Verwendung von Anbieter-Informationen aus Exposés
§ D1. Wird den Interessenten aufgrund einer Nachfrage von dem Anbieter ein Exposé zur Verfügung gestellt, verpflichten sich die Interessenten, diese Information nur für eigene Zwecke zu verwenden und an Dritte weder für private, noch für gewerbliche Zwecke weiterzuleiten.
§ E. Datenschutz
§ E1. Die MedienStar GmbH verpflichtet sich, die durch die Zusammenarbeit mit den Interessenten erhaltenen persönlichen Daten nur für Zwecke der Vermittlung von Immobilien an die von den Interessenten ausgewählten Repräsentanten des Verkäufers bzw. auf Wunsch der Interessenten an die die Datenbank nutzenden Anbieter weiterzuleiten und Dritten nicht zugänglich zu machen. Hier geht es zur Datenschutzerklärung.
§ F. Sonstiges
§ F1. Das deutsche Recht gilt als vereinbart.
§ F2. Mündliche Vereinbarungen bestehen nicht und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ausdrücklich der Schriftform.
§ F3. Sofern der Interessent Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, gilt als Gerichtsstand München vereinbart.
Stand: Mai 2012
§ A. Leistungsumfang von neubaustar.de
§ A1. Auf der Internet-Plattform neubaustar.de, der MedienStar GmbH (nachfolgend " MedienStar GmbH als Betreiber oder neubaustar.de "), ist das Immobilien-Unternehmen berechtigt, Immobilien anzubieten. Die visuelle Darstellung des Angebots der Immobilien richtet sich nach den Vorgaben von neubaustar.de und wird über Schnittstellen generiert. Die MedienStar GmbH bietet dem Immobilien-Unternehmen die Möglichkeit, seine Immobilienangebote im Rahmen eines Monats-Auftrages zu schalten.
§ A2. Das Netzwerk von neubaustar.de ist in der Regel vierundzwanzig Stunden jeden Tag verfügbar. Das Netzwerk ist von technischen Einrichtungen Dritter abhängig, deren Betrieb nicht im Verantwortungsbereich von neubaustar.de liegen. Die MedienStar GmbH übernimmt deshalb weder eine Gewähr für eine ununterbrochene Verfügbarkeit sämtlicher Dienstleistungen, noch eine Gewähr für die ununterbrochene Erreichbarkeit.
§ A3. Die Immobilien-Angebote des Immobilien-Unternehmens werden durch die Einstellung in die Datenbank von neubaustar.de auch auf Partnerseiten des neubaustar.de-Netzwerkes abrufbar sein. Die MedienStar GmbH beabsichtigt auch in nächster Zeit weitere Partnerangebote aufzunehmen. Die Immobilien des Immobilien-Unternehmens werden auch bei den neuen Partnern dann abrufbar sein. Die MedienStar GmbH hat auch das Recht, seinen Nutzern die Immobilienangebote auch über andere Medien wie Magazine, Zeitungen und Mobile Services zugänglich zu machen. Eine höhere Bezahlung durch das Immobilien-Unternehmen ist nicht erforderlich.
§ B. Pflichten des Immobilien-Unternehmens
§ B1. Das Immobilien-Unternehmen verpflichtet sich, die im Rahmen des Registrierungs-Prozesses erfassten Angaben auf Korrektheit hin zu überprüfen und eventuelle Fehler selbst zu beheben oder neubaustar.de sofort mitzuteilen. Das Immobilien-Unternehmen verpflichtet sich, alle Änderungen, welche die bei der Registrierung angegebenen Daten betreffen, sofort neubaustar.de (info@neubaustar.de -Hotline 089/330398-23) mitzuteilen.
§ B2. Das Immobilien-Unternehmen ist verpflichtet, sein Keyword sowie alle Daten, die einen unbefugten Zugang über seinen Account möglich machen, geheim zu halten und sie sofort zu ändern bzw. von neubaustar.de ändern zu lassen, wenn es die Möglichkeit gegeben ist, dass unberechtigte Dritte davon Kenntnis bekommen haben. Das Immobilien-Unternehmen haftet auch für Dritte, die mit seinem Wissen Dienstleistungen über seinen Account nutzen.
§ B3. Das Immobilien-Unternehmen verpflichtet sich, nur Objekte in der neubaustar.de-Datenbank einzustellen, die es entweder selbst vermarktet oder für die es einen Auftrag zur Vermarktung hat. Eine Einstellung von Listen mit Suchergebnissen, die in der Vermarktung Dritter befindliche Objekte enthalten, ist ausdrücklich untersagt. Das Immobilien-Unternehmen wird aufgefordert, wahrheitsgemäße Angaben über die Immobilien zu machen. Für jede Objektart muss es die Mindest-Informationen wie
Größe, Lage und Preis des Objekts und besonders die Informationen gemäß § 6 Abs. 2 des Wohnungsvermittlungsgesetzes zu erteilen. Für Verkaufsimmobilien sollte zusätzlich mindestens ein repräsentatives Foto der Immobilie sowie ein Grundriss zur Verfügung gestellt werden. Hierbei verpflichtet sich das Immobilien-Unternehmen, bei der Darstellung des Objekts ausschließlich Bilder des Objekts, objektbezogene Bilder und Grafiken einzustellen. Bei Fotos und Grundrissen ist insbesondere die
Einstellung von Firmenlogos, Java-Script Anwendungen, HTML-Tags, Domainnamen und Ähnliches untersagt. Die MedienStar GmbH behält sich vor, im Fall von begründeten Zweifeln an der Richtigkeit von Angaben oder wenn die Gefahr der Irreführung von Interessenten besteht oder bei Einstellung nicht ausschließlich objektbezogener Bilder einzelne Immobilien wieder aus dem Angebot zu entfernen, woraus dem Immobilienunternehmen keinerlei Ansprüche erwachsen können, es sei denn,
Die MedienStar GmbH handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. Insoweit ist das anwendbare Recht zu beachten.
§ B4. Mit der Zurverfügungstellung von Inhalten (z.B. Grafiken und Bilder) wird vom Immobilien-Unternehmen der MedienStar GmbH das Recht eingeräumt, diese Inhalte zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt auf die für den vertragsgemäßen Gebrauch erforderlichen Nutzungsarten auszuwerten. Dies beinhaltet besonders das Recht, die Inhalte zu vervielfältigen, zu speichern, bereitzuhalten, zu veröffentlichen und öffentlich verfügbar zu machen, auch im Rahmen von Werbemaßnahmen, sie zu diesen Zwecken umzuarbeiten (z.B. zu verkleinern oder Ausschnitte anzufertigen) und die Inhalte an Partner von neubaustar.de im selben Umfang zur Auswertung weiter zu vermitteln.
§ B5. Sollte die Immobilie vermietet, bzw. verkauft worden sein, muss das Immobilien-Unternehmen diese innerhalb der darauf folgenden vier Tage aus der neubaustar.de-Datenbank deaktivieren.
§ B6. Das Immobilien-Unternehmen verpflichtet sich außerdem, keine Daten zu übermitteln bzw. Anzeigen einzustellen, deren Inhalte Rechte Dritter (zum Beispiel Persönlichkeitsrechte, Markenrechte, Namensrechte, etc.) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Das Immobilien-Unternehmen stellt die MedienStar GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die auf einer solchen geltend gemachten Rechtsverletzung beruhen, vollständig frei, wozu auch die Kosten der Rechtsverfolgung und -verteidigung gehören.
§ B7. Bei Aufgabe von Printanzeigen ist das Immobilien-Unternehmen verpflichtet, Sorgfalt walten zu lassen, da diese Anzeigen nach Fertigstellung einer diesbezüglichen Software automatisch in das jeweilige Printprodukt eingestellt werden. Es ergeben sich aus Fehlern, die das Immobilien-Unternehmen zu verantworten hat (z.B. Tippfehler u.ä.), keine Gewährleistungs- oder andere Ansprüche gegenüber der MedienStar GmbH.
§ C. Abrechnung
§ C1. Die MedienStar GmbH behält sich vor, die Preisliste regelmäßig anzupassen. Die Anpassungen sind abhängig von extern verursachten Technik-, Service- und/oder Lizenzkosten. Davon ausgenommen sind Preisänderungen, die eine grundsätzliche Veränderung des Vertrages ergeben würden und Gegenstand eines Änderungsvertrages wären. Die MedienStar GmbH wird das Immobilien-Unternehmen gegebenenfalls rechtzeitig über Änderungen der Preisliste in Schriftform benachrichtigen. Dem Immobilien-Unternehmen steht bei einer Preisanpassung von mehr als 9 % des zuletzt gültigen Preises innerhalb von 12 Monaten ein Sonderkündigungsrecht zu dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung, die angestrebt wird, zu; dieses Kündigungsrecht ist durch das Immobilien-Unternehmen mit einer Frist von einem Monat ab Mitteilung der Preisanpassung auszuüben. Die neuen Preise gelten als verbindlich vereinbart, wenn das Immobilien-Unternehmen nicht innerhalb der Kündigungsfrist kündigt.
§ C2. Die Abrechnung erfolgt monatlich, soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt. Der Rechnungsversand erfolgt bei Abonnement-Kunden auf dem Postweg.
§ C3. Eine Bezahlung der Rechnung per Sendung eines Schecks oder Bargeld ist ausgeschlossen. Die MedienStar GmbH schließt insoweit eine Haftung bei Verlust aus, es sei denn dies geschieht aus grober Fahrlässigkeit. Das Immobilien-Unternehmen ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig sind oder nicht bestritten werden. Den jeweils anfallenden monatlichen Mitgliedsbeitrag wird die MedienStar GmbH gegenüber dem Immobilien-Unternehmen zum Monatsanfang des Folgemonats abrechnen.
§ C4. Die Rechnungen sind ohne Abzüge sofort zu zahlen. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die MedienStar GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Bei der Erteilung einer Einzugsermächtigung wird der Betrag durch die MedienStar GmbH eingezogen.
Darüber hinaus behält sich die MedienStar GmbH das Recht vor, über die Bonität ihrer Kunden Auskünfte einzuholen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Immobilien-Unternehmens ist die MedienStar GmbH berechtigt, die Nutzung der Immobilien-Plattform ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von einer Vorauszahlung des Mitgliedsbeitrages und bei Einzelaufträgen von der Vorauszahlung des vereinbarten Betrags abhängig zu machen. Die MedienStar GmbH ist insoweit berechtigt, die Anzahl der Immobilienstellplätze für das Immobilienunternehmen bis auf weiteres zu beschränken.
§ D. Behandlung von Daten/Datenschutz/Datensicherheit
§ D1. Die MedienStar GmbH und das Immobilien-Unternehmen verpflichten sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere das Telemediengesetz (TMG) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einzuhalten. Das Immobilien-Unternehmen erklärt sich damit einverstanden, dass Beschreibungen der Objekte, und die Anschrift MedienStar GmbH in dem durch den Zweck dieses Vertrags vorgegebenen Rahmen verarbeitet, erhoben und genutzt werden. Die Daten, die personenbezogenen sind, die das Immobilien-Unternehmen in die Eingabemaske eingibt, werden zur Rechnungsstellung benötigt. Das Immobilien-Unternehmen hat die Möglichkeit, ein Suchprofil in das Portal einzustellen, indem es seine persönlichen Kontaktdaten interessierten Anbietern mitteilt.
§ D2. Das Immobilien-Unternehmen erklärt sich darüber hinaus damit einverstanden, dass die mit seinem Auftrag im Zusammenhang stehenden personenbezogenen Daten in anonymisierter Form zu Zwecken der Produktentwicklung, -weiterentwicklung und/oder -verbesserung verwendet werden dürfen. Im Besonderen handelt es sich hier um Bildungen von Gruppen (z.B. nach Branchen, Regionen, etc.), u.a. auch portalübergreifend, die es der MedienStar GmbH ermöglichen, ihre Produkte entsprechend der Kundenwünsche zu verbessern bzw. zu optimieren. Das gleiche gilt für die Erstellung von Statistiken. Darüber hinaus gestattet das Immobilien-Unternehmen der MedienStar GmbH, die Daten an verbundene Unternehmen zu Zwecken der Marktforschung anonymisiert weiterzugeben oder diese selbst für Zwecke der Werbung in anonymisierter Form zu verwenden. Die Einwilligung in die Nutzung der Daten kann von dem Kunden jederzeit mit Wirkung für die Zukunft schriftlich, per E-Mail oder Fax widerrufen werden.
§ D3. Die MedienStar GmbH weist das Immobilien-Unternehmen auf eine mögliche Verarbeitung seiner Daten auch ohne seine Einwilligung in Staaten außerhalb des Anwendungsbereiches der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (ABl.EG Nr. L 281 S.31) hin. Gemäß der gesetzlichen Bestimmungen darf die MedienStar GmbH über Bestandsdaten im Sinne § 14 TMG Auskunft erteilen.
§ D4. Sind tatsächliche Anhaltspunkte, die dokumentiert wurden, dafür vorhanden, dass die Dienste von neubaustar.de von bestimmten Immobilien-Unternehmen missbräuchlich in Anspruch genommen werden, darf die MedienStar GmbH die personenbezogenen Daten dieser Immobilien-Unternehmen verarbeiten, nutzen und an Dritte übermitteln. Dieses Recht leitet sich ab aus der Wahrung überwiegender Interessen von neubaustar.de an der Aufklärung des Missbrauchs und der Rechtsverfolgung des Verantwortlichen und gilt auch über das Ende des Nutzungsvorgangs und die Speicherfrist (§ 15 Absatz 7 TMG) hinaus, soweit für die Aufklärung erforderlich. Die MedienStar GmbH wird die Daten unverzüglich löschen, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Inanspruchnahme nicht mehr vorliegen oder wenn eine missbräuchliche Verwendung nicht mehr begünstigt wird. Die betroffenen Immobilien-Unternehmen werden durch die MedienStar GmbH von diesen Maßnahmen unterrichtet, sofern das möglichist, ohne die Aufklärung eines möglichen Missbrauchs zu gefährden.
§ E. Mängelrüge
§ E1. Handelt es sich bei dem Geschäftsverhältnis um ein beiderseitiges Handelsgeschäft, ist das Immobilien-Unternehmen verpflichtet, die geschaltete Anzeige unverzüglich nach ihrer erstmaligen Veröffentlichung auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und die MedienStar GmbH ebenfalls unverzüglich etwaige Mängel anzuzeigen.
§ E2. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach der erstmaligen Veröffentlichung anzuzeigen. Die Immobilienanzeige gilt als mangelfrei genehmigt, sollte die Überprüfung und/oder Mängelanzeige nicht unverzüglich geschehen.
§ F. Sperrung/Außerordentliche Kündigung
§ F1. Die MedienStar GmbH ist ohne vorherige Ankündigung berechtigt, von dem Immobilien-Unternehmen eingestellte Immobilien zu sperren, wenn das Immobilien-Unternehmen seinen Mitwirkungspflichten insbesondere jenen in Absatz B nicht nachkommt bzw. mit der Zahlung der Rechnung in Verzug gerät und eine erste Mahnung mit Nachfristsetzung verstreichen lässt.
§ F2. Die MedienStar GmbH hat das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, im Besonderen wegen unrichtiger Angaben des Immobilien-Unternehmens oder wenn das Immobilien-Unternehmen mit der Zahlung der Rechnung in Verzug gerät und auch eine zweite Mahnung mit Nachfristsetzung verstreichen lässt.
§ G. Haftung
§ G1. Im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrags haftet die MedienStar GmbH gegenüber dem Immobilien-Unternehmen nur für Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Handelt es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft ist die Haftung von MedienStar GmbH im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Die MedienStar GmbH übernimmt keinerlei Haftung gegenüber Dritten, wie im Besonderen den Interessenten sowie Immobilienmietern und -käufern, für die Richtigkeit der Angaben oder die ordnungsgemäße Erfüllung eines Kauf-, Miet- oder Immobilienunternehmensvertrags, der durch ein Angebot auf der Internet-Plattform von neubaustar.de zustande kam. Sollte neubaustar.de von solchen Dritten in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich das Immobilien-Unternehmen, MedienStar GmbH von diesen Ansprüchen und sämtlichen mit ihrer Abwehr einhergehenden Kosten freizuhalten.
§ H. Sonstiges
§ H1. Sollte eine Regelung des Mitgliedsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, werden hiervon die übrigen Regelungen des Vertrages und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Sofern das Immobilien-Unternehmen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, gilt als Gerichtsstand München vereinbart.
§ H2. Die MedienStar GmbH behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für künftige Geschäfte jederzeit anzupassen. Ausgenommen hiervon sind die wesentlichen Vertragsbestandteile, insbesondere die geschuldeten Hauptleistungen, die Gegenstand eines Änderungsvertrages wären. Der Kunde wird von der MedienStar GmbH über Änderungen der AGB`s rechtzeitig schriftlich benachrichtigt. Die Änderungsmitteilung wird einen Hinweis auf die Möglichkeit und Frist des Widerspruchs sowie die Bedeutung bzw. Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs enthalten. Die geänderten AGB gelten als vom Kunden angenommen, wenn er der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen beginnend mit dem Tag, der auf die Änderungsmitteilung folgt, widerspricht.
§ H3. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Immobilien-Unternehmens gelten nur, wenn die MedienStar GmbH diese schriftlich akzeptiert hat. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auch auf alle künftigen Rechtsgeschäfte zwischen der MedienStar GmbH und dem Immobilienunternehmen Anwendung.
Stand: Mai 2012
§ A. Geltungsbereich
§ A1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Werbungtreibenden sowie Agenturen und MedienStar GmbH, Mandlstr. 26, 80802 München (nachfolgend „ MedienStar GmbH oder neubaustar.de”). Nachfolgend Kunde genannt. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Dies gilt auch wenn die MedienStar GmbH diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Diese AGB gelten für die Platzierung von Werbung des Kunden auf den Webseiten von neubaustar.de. Die MedienStar GmbH und der Kunde werden die konkrete Onlinewerbung in einem Vertrag vereinbaren, dem diese AGB zugrunde liegen.
§ B. Vertragsschluss
§ B1. Zwischen der MedienStar GmbH und dem Kunden kommt ein Vertrag über Onlinewerbung durch den Auftrag des Kunden per Brief, Mail oder Telefon zustande.
§ B2. Tritt als Kunde eine Werbeagentur auf, wird die MedienStar GmbH den Vertrag mit der Werbeagentur nur dann abschließen, wenn die Werbeagentur den Werbetreibenden, der die Werbung bei neubaustar.de schaltet, namentlich benennt. Die MedienStar GmbH ist berechtigt, einen Nachweis von der Werbeagentur über ihre Beauftragung und Bevollmächtigung durch den Werbetreibenden zu verlangen.
§ C. Pflichten des Kunden
§ C1. Der Kunde wird der MedienStar GmbH das Werbefeld bis spätestens vier Werktage vor Veröffentlichung auf neubaustar.de zur Verfügung stellen. Während der Dauer des Vertrages verpflichtet sich der Kunde, die vom Werbefeld aus verlinkte Zielseite abrufbar zu halten.
§ C2. Die MedienStar GmbH wird unverzüglich vom Kunden informiert, der sich dafür verpflichtet sofort die MedienStar GmbH zu informieren, wenn ihm bekannt wird, dass das von ihm zur Verfügung gestellte Werbefeld gegen geltendes Recht verstößt oder Rechte Dritter egal welcher Art beeinträchtigt oder verletzt werden.
§ C3. Die MedienStar GmbH wird sofort vom Kunden informiert wenn dieser Störungen in der vertraglichen Leistungserbringung feststellt. Der Kunde erbringt die vorgenannten Mitwirkungshandlungen als vertragliche Leistungspflichten und haftet für jegliche Schäden, welche der MedienStar GmbH unverzüglich aufgrund der nicht vertragsgemäßen Erbringung der vorher genannten Pflichten des Kunden durch diesen entstehen.
§ D. Durchführung des Vertrags
§ D1. Die MedienStar GmbH hat die Gestaltungs- und Redaktionsentscheidung über seine Webseiten. Die Vertragsparteien bestimmen für die operative Abstimmung jeweils eine verantwortliche Person. Die MedienStar GmbH ist nicht verpflichtet, Werbemittel vor Schaltung und Veröffentlichung zu prüfen.
§ D2. Die MedienStar GmbH ist berechtigt, ein Werbemittel, welches nicht offenbar als Werbung erkennbar ist, insbesondere mit dem Wort “Anzeige” zu kennzeichnen bzw. das Werbemittel vom redaktionellen Inhalt der Webseite räumlich zu trennen. Damit wird der Werbecharakter verdeutlicht und klargestellt. Die MedienStar GmbH verpflichtet sich, das Werbemittel während des vereinbarten Zeitraums bzw. bis zum Erreichen der vereinbarten Medialeistung in den Werberaum einzustellen.
§ D3. Die MedienStar GmbH ist berechtigt, das Werbemittel innerhalb des vereinbarten Umfeldes umzupositionieren, wenn durch die Um Positionierung kein wesentlicher Einfluss auf die Werbewirkung des Werbemittels ausgeübt wird. Wenn Verträge nicht oder nur falsch durchgeführt werden können, weil die Werbemittel vom Kunden nicht rechtzeitig bzw. fehlerhaft oder falsch gekennzeichnet zur Verfügung gestellt worden sind, werden die jeweils gebuchten Aufträge unabhängig davon in Rechnung gestellt.
§ E. Zurückweisung, Entfernung, Deaktivierung
§ E1. Wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Werbefeld gegen geltendes Recht verstößt, Rechte Dritter beeinträchtigt oder verletzt, oder wenn die Platzierung des Werbemittels neubaustar.de aus sonstigen Gründen unzumutbar ist, ist die MedienStar GmbH dazu berechtigt das zur Verfügung gestellte Werbefeld zurückzuweisen.
§ E2. Die MedienStar GmbH ist jederzeit berechtigt während der Platzierung des Werbefeld das Werbemittel sofort und ohne vorherige Rücksprache mit dem Kunden zu entfernen bzw. zu deaktivieren, wenn deutliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Werbefeld bzw. die verlinkte Zielseite gegen geltendes Recht verstoßen bzw. Rechte Dritter beeinträchtigen oder verletzen oder die Veröffentlichung aufgrund der technischen Form unmöglich oder unzumutbar ist.
§ E3. Der Kunde wird von der MedienStar GmbH unverzüglich unter Benennung der Gründe informiert, wenn neubaustar.de Maßnahmen nach Absatz E1 und E2 unternommen hat.
§ E4. Im Falle des Absatzes E1 steht es dem Kunden frei, neubaustar.de ein neues bzw. ein verändertes Werbefeld zur Verfügung zu stellen, welches den vertraglichen Anforderungen entspricht. Zu Lasten des Kunden gehen hierdurch auftretende Verzögerungen. Im Falle des Absatzes E2 wird der Kunde sofort entweder den rechtmäßigen Zustand des Werbemittels bzw. der verlinkten Zielseite herstellen, ein anderes Werbefeld oder einen anderen Link zur Verfügung stellen oder aber die Rechtmäßigkeit des derzeitigen Zustandes nachweisen.
§ E5. Sobald der Kunde neubaustar.de nachweist, dass der rechtmäßige Zustand wieder hergestellt oder der bestehende Zustand rechtmäßig ist wird, die MedienStar GmbH gemäß des Absatzes E2 vorgenommenen Maßnahmen aufheben.
§ F. Rechteeinräumung
§ F1. Der MedienStar GmbH wird durch den Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, weltweites, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags beschränktes sowie inhaltlich auf den Vertragszweck begrenztes Nutzungsrecht an dem zur Verfügung gestellten Werbefeldes eingeräumt.
§ F2. Das Recht zur Veröffentlichung, Digitalisierung Speicherung, Vervielfältigung, öffentlichen Zugänglichmachung sowie das Recht zur Bearbeitung, soweit dies zur Durchführung des Vertrags notwendig ist, beinhaltet die vorgenannte Rechteeinräumung. Dies umfasst sowohl das Werberecht zum Zwecke der Eigenwerbung, als auch das Werberecht etwa im Rahmen eines Referenzarchivs oder für Präsentationen.
§ G. Garantie, Freistellung
§ G1. Neubaustar.de garantiert, Inhaber sämtlicher für die Schaltung und Veröffentlichung der von ihm zur Verfügung gestellten Werbefelder erforderlichen Nutzungsrechte zu sein. Darüber hinaus auch verfügungsberechtigt zu sein. Insbesondere garantiert der Kunde:
a. über die eingeräumten Rechte und gewährten Rechtspositionen zu verfügen, einschließlich urheberrechtlicher Nutzungsrechte sowie Rechten an Datenbanken oder wesentlichen Teilen von Datenbanken insbesondere im Verhältnis zu Urhebern, Leistungsschutzberechtigten und sonstigen Inhabern eines Nutzungsrechtes sowie Verwertungsgesellschaften,
b. von vorgenannten Rechteinhabern oder sonstigen Berechtigten an den Werbemitteln, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen, alle Rechtserklärungen und sonstigen Mitwirkungsakte (einschließlich Zustimmungen und Verzichte auf Rechte oder auf die Ausübung von Rechten) eingeholt zu haben, welche zur uneingeschränkten Nutzung der Werbefelder nach diesem Vertrag erforderlich sind,
§ G2. Der Kunde garantiert, dass das von ihm zur Verfügung gestellte Werbefeld sowie etwaige verlinkte Zielseiten weder gegen geltendes Recht verstoßen noch Rechte Dritter, gleich welcher Art, beeinträchtigen oder verletzen. Der Kunde garantiert insbesondere, dass die Werbemittel, nicht gegen deutsches Recht verstoßen, keine Persönlichkeits-, Urheber-, Leistungsschutz-, Marken- oder sonstige Rechte verletzen, noch wettbewerbsrechtliche, datenschutzrechtliche oder sonstige Beanstandungen auslösen. Der Kunde steht insbesondere dafür ein, dass das Werbefeld so ausgestattet ist, dass
a. nicht der Eindruck einer Windows-Systemmeldung entstehen kann,
b. das Werbemittel als Werbung klar erkennbar ist und jegliche Irreführung über den Werbezweck des Werbemittels ausgeschlossen ist,
c. jegliche gestalterischen Funktionselemente (z. B. Suchmasken, Pop-up-Menüs, Auswahlboxen etc.) auch tatsächlich aktivierbar sind,
d. die Werbung keine Schadprogramme enthält sowie keine Viren, Würmer, Trojaner die geeignet sind, auf andere Daten oder Computerprogramme zuzugreifen diese zu beschädigen, löschen oder zu ändern,
G3. Die Vorgaben des Telemediengesetztes (TMG) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) werden bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten eingehalten. Dies garantiert der Kunde sollte er durch Verwendung spezieller Techniken, wie z.B. den Einsatz von Cookies oder Zählpixeln, Daten aus der Schaltung von Werbefeldern auf den Webseiten der MedienStar GmbH gewinnen oder sammeln.
G4. Setzt der Kunde für die Schaltung von Werbefeldern auf den Webseiten der MedienStar GmbH Systeme eines Dritten ein, garantiert er, dass auch der Systembetreiber diese Vereinbarung einhält.
Machen Dritte, einschließlich staatlicher Institutionen, Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen geltend, die darauf beruhen, dass gegen die vorstehenden Garantien verstoßen wurde, so wird der Kunde die MedienStar GmbH von allen etwaigen diesbezüglichen Ansprüchen und Schäden (einschließlich der Kosten für die Rechtsverteidigung) freistellen und schadlos halten und die MedienStar GmbH bei der Rechtsverteidigung alle notwendigen Unterstützungen bieten.
§ H. Prüfung des Werbemittels durch den Kunden
§ H1. Eventuelle Fehler die der MedienStar GmbH unterlaufen sind nachdem das Werbemittel nach seiner ersten Schaltung auf die Richtigkeit der Platzierung vom Kunden untersucht wird sind der MedienStar GmbH innerhalb von drei Werktagen mitzuteilen. Das Werbemittel gilt als akzeptiert wenn die Frist von drei Werktagen abgelaufen ist.
§ I. Gewährleistung
§ I1. Während der Dauer des Vertrags wird das Werbemittel von der MedienStar GmbH gemäß dessen Regelungen platziert und die betroffenen Webseiten im Rahmen des jeweiligen technischen Stands bereithalten. Der Kunde ist zu einer angemessenen Minderung der Vergütung berechtigt bleibt die Leistung von neubaustar.de während der Dauer des Vertrags hinter den vertraglichen Vereinbarungen zurück. Dies gilt nicht, soweit die Schlechtleistung unerheblich ist.
§ I2. Unberührt bleibt von der vorstehenden Regelung das Recht des Kunden, nach den gesetzlichen Vorschriften Schadensersatz zu verlangen oder zu kündigen, bleibt von der vorstehenden Regelung unberührt.
§ J. Haftung
§ J1. Die MedienStar GmbH, einschließlich deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen, haftet nur für Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit. Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die MedienStar GmbH haftet nicht für Schäden, die durch Störungen an Servern, Telefonleitungen und sonstigen Einrichtungen entstehen, die nicht in seinem Verantwortungsbereich liegen.
§ K. Vergütung und Zahlungsmodalitäten
§ K1. Entscheidend sind die in dem Vertrag genannten Preise, zzgl. der gesetzlichen jeweils geltenden Umsatzsteuer. Innerhalb von vierzehn Tagen ist die vereinbarte Vergütung welche mit der erstmaligen Einstellung des Werbemittels in voller Höhe in Rechnung gestellt wird fällig. Für Online-Special oder Integrationen gelten ggf. abweichende Zahlungsmodalitäten, die im Vertrag geregelt sind. Die MedienStar GmbH ist vorbehaltlich seiner weiteren Rechte dazu berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % pro Jahr über dem Basiszinssatz zu berechnen wenn der Kunde in Verzug gerät. Die Geltendmachung eines höheren Zinssatzes bleibt vorbehalten. Wenn die Zahlungsverpflichtung vom Kunden nicht eingehalten wird bzw. Zahlungsaktionen nicht durchgeführt oder solche rückbelastet werden, ist die MedienStar GmbH vorbehaltlich weitergehender Ansprüche berechtigt, die weitere Ausführung des laufenden Vertrages bis zur vollständigen Zahlung zurückzustellen. Dies betrifft nicht die Zahlungsverpflichtung.
§ K2. Die Aufrechnung ist dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten oder bestrittenen aber entscheidungsreifen oder mit einer verjährten aber nach § 215 BGB zulässig aufrechenbaren Gegenforderungen gestattet.
§ L. Vertraulichkeit
§ L1. Die Parteien verpflichten sich, über alle Einzelheiten des Vertragsverhältnisses sowie über Geschäftsgeheimnisse, von denen sie im Rahmen der Durchführung des Vertrags unmittelbar oder mittelbar durch die jeweils andere Partei Kenntnis erlangt, Stillschweigen zu bewahren. Die Verpflichtung besteht während der gesamten Vertragslaufzeit und über die Beendigung des Vertrags hinaus. Etwaige, den Angeboten der MedienStar GmbH zu Grunde liegende Konzepte und Bestandteile sind urheber- und wettbewerbsrechtlich geschützt und vom Kunden vertraulich zu behandeln. Diese Konzepte dürfen nicht in dieser und auch nicht in abgewandelter Form an Dritte weitergegeben, und auch nicht von dem Kunden außerhalb eines Werbeauftrags zwischen dem Kunden und der MedienStar GmbH für eigene Zwecke genutzt werden. Öffentliche Verlautbarungen sowie Presseerklärungen gegenüber Dritten über die Zusammenarbeit zwischen Kunde und der MedienStar GmbH müssen vorher schriftlich durch die MedienStar GmbH zugestimmt werden. Dies gilt entsprechend für Logoveröffentlichungen für der MedienStar GmbH gelieferte Logos.
§ M. Datenschutz
§ M1. Der Kunde verpflichtet sich, die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz und zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses einzuhalten. Der Kunde wird seine Mitarbeiter sowie Er-füllungsgehilfen und deren Mitarbeiter auf die Einhaltung dieser Bestimmungen verpflichten. Sofern beim Kunden anonyme Daten aus dem Zugriff auf die für ihn auf den Webseiten der MedienStar GmbH geschalteten Werbemittel anfallen, darf der Kunde diese Daten im Rahmen der jeweiligen Kampagne auswerten. Diese Auswertung darf nur die anonymen Daten umfassen, die durch Werbeschaltungen auf den Webseiten der MedienStar GmbH generiert worden sind.
§ M2. Darüber hinaus ist dem Kunden eine weitere Verarbeitung, Nutzung und Weitergabe sämtlicher Daten aus dem Zugriff auf die für ihn auf den Webseiten der MedienStar GmbH ausgelieferten Werbemittel untersagt. Vor allem darf der Kunde die Daten aus Werbeschaltungen auf den Webseiten von neubaustar.de nicht für eigene Zwecke speichern, auswerten, anderweitig nutzen und/oder auch nicht an Dritte weiter geben. Dieses Verbot erfasst auch die Erstellung von Profilen aus dem Nutzungsverhalten der User auf den Webseiten der MedienStar GmbH von und deren weitere Nutzung.
§ N. Laufzeit und Kündigung
§ N1. Der jeweilige Vertrag beginnt mit seiner Unterzeichnung und endet mit Ablauf der im Vertrag vereinbarten und schriftlich festgehaltenen Vertragslaufzeit. Sollten die Parteien keine Vertragslaufzeit vereinbart haben, so sind die Schaltungen der Werbemittel im Zweifel innerhalb eines halben Jahres kündbar.
§ N2. Der Kunde kann Werbeaufträge nach Vertragsabschluss stornieren. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen.
Kostenfrei möglich ist eine Stornierung nach Vertragsschluss und bis zu zwei Wochen vor Schaltungsbeginn. Bei einer kurzfristigeren Stornierung ist die MedienStar GmbH berechtigt, 25 % des Netto-Auftragswertes in Rechnung zu stellen. Nicht möglich sind Stornierungen nach Schaltungsbeginn.
§ N3. Unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für die MedienStar GmbH dann vor, wenn der Kunde zum wiederholten Male mit der Zahlung der fälligen Vergütung in Verzug gerät oder gegen seine vertraglichen Verpflichtungen verstößt.
§ N4. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Eine E-Mail erfüllt die Schriftform nicht.
§ O. Schlussbestimmungen
§ O1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können durch die MedienStar GmbH jederzeit angepasst werden. Ausgenommen sind die wesentlichen Vertragsbestandteile, die geschuldeten Hauptleistungen, die Gegenstand eines Änderungsvertrages wären. Über Änderungen der AGB wird die MedienStar GmbH den Kunden rechtzeitig schriftlich benachrichtigen. Die Änderungsmitteilung wird einen Hinweis auf die Möglichkeit, die Frist des Widerspruchs und die Bedeutung bzw. Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs enthalten. Die geänderten AGB gelten vom Kunden als angenommen außer er Widerspricht der Geltung der neuen AGB innerhalb von zwei Wochen beginnend mit dem Tag der auf die Änderungsmitteilung folgt.
§ O2. Der Gerichtsstand München gilt sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ O3. Sollten einzelne Regelungen unwirksam oder nicht durchführbar sein, so wird der übrige Teil davon nicht berührt und bleibt soweit es der Willen der Parteien ist entsprechend wirksam und durchführbar.
§ O4. Im Fall des Absatzes O3 tritt anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung eine Regelung, die dem bei der Vereinbarung der jeweiligen Regelung vorhandenem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt. Entsprechend für den Fall, dass die jeweilige Vereinbarung Lücken enthält. Änderungen oder Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen um wirksam zu sein. Mündliche Abreden bestehen nicht.
München, im Mai 2012